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Grundlagen zu Anordnungen, Medikamente, Arbeits-unfähgkeit

ANORDNUNGEN

Hausärzte/innen können bis maximal 15 Sitzungen anordnen, die Anordnung kann einmal für weitere 15 Sitzungen erneuert werden. Danach braucht es eine Therapieempfehlung eines Psychiaters/einer Psychiaterin. 

Alle Aerzte/innen (unabhängig der Spezialisation) können eine Krisenintervention von bis maximal 10 Sitzungen anordnen. Die FORMULARE finden sie unten. 

MEDIKAMENTE

Psychologische Psychotherapeuten/innen dürfen keine Medikamente verordnen. Wir stehen im regelmässigen Kontakt mit den Hausärzten/innen und besprechen die mögliche Medikation. Bei Bedarf halten wir konsiliarische Rücksprache mit Psychiatern/innen

ARBEITSUNFÄHIGKEIT

Psychologische Psychotherapeuten/innen dürfen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ausstellen. Normalerweise reichen diese für die Arbeitgeber sowie für die KTG-Versicherungen. Falls ein ärztliches Zeugnis verlangt wird, nehmen wir Kontakt mit dem Hausarzt/der Hausärztin auf. 

Anordnungsformulare

Zustellung der Zuweisung

Per E-Mail (HIN-verschlüsselt): psy-lyss@hin.ch

Per Post: Psy-Lyss GmbH, Hauptstrasse 13, 3250 Lyss

Oder Übergabe durch den Patienten/die Patientin. 

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