
Grundlagen zu Anordnungen, Medikamente, Arbeits-unfähgkeit
ANORDNUNGEN
Hausärzte/innen können bis maximal 15 Sitzungen anordnen, die Anordnung kann einmal für weitere 15 Sitzungen erneuert werden. Danach braucht es eine Therapieempfehlung eines Psychiaters/einer Psychiaterin.
Alle Aerzte/innen (unabhängig der Spezialisation) können eine Krisenintervention von bis maximal 10 Sitzungen anordnen. Die FORMULARE finden sie unten.
MEDIKAMENTE
Psychologische Psychotherapeuten/innen dürfen keine Medikamente verordnen. Wir stehen im regelmässigen Kontakt mit den Hausärzten/innen und besprechen die mögliche Medikation. Bei Bedarf halten wir konsiliarische Rücksprache mit Psychiatern/innen.
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Psychologische Psychotherapeuten/innen dürfen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ausstellen. Normalerweise reichen diese für die Arbeitgeber sowie für die KTG-Versicherungen. Falls ein ärztliches Zeugnis verlangt wird, nehmen wir Kontakt mit dem Hausarzt/der Hausärztin auf.
Anordnungsformulare
Zustellung der Zuweisung
Per E-Mail (HIN-verschlüsselt): psy-lyss@hin.ch
Per Post: Psy-Lyss GmbH, Hauptstrasse 13, 3250 Lyss
Oder Übergabe durch den Patienten/die Patientin.